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Strafrecht – Strafverteidiger

Ein Strafverfahren stellt für den Beschuldigten immer eine große Belastung dar. Viele Menschen neigen dazu, einen Rechtsbeistand abzulehnen oder halten diesen für unnötig, da sie glauben, sich selbst verteidigen zu können und sich somit in Sicherheit wähnen. Ein Strafverteidiger übernimmt nicht nur die Verteidigung in der Hauptverhandlung, sondern unterstützt und berät während des gesamten Verfahrens.

Was ist ein Strafverteidiger?

Ein Strafverteidiger ist der Rechtsbeistand, der dem Beschuldigten zur Seite steht. Dies ist in der Regel ein zugelassener Rechtsanwalt, der sich auf das Strafrecht spezialisiert hat. Es muss sich aber nicht zwingend um einen Fachanwalt für Strafrecht handeln, da die grundsätzliche Ausbildung zum Volljuristen alle Rechtsgebiete umfasst. Es ist gesetzlich festgelegt, dass jeder Beschuldigte das Recht auf Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, der ihn in einem Strafverfahren verteidigt, hat. Siehe auch: www.straf-verteidigung-hamburg.de.

Aufgaben eines Strafverteidigers

Strafverteidiger
(Symbolfoto: Lukas Gojda/Shutterstock.com)

Der Beschuldigte ist in den meisten Fällen ein juristischer Laie und steht in einer Strafverhandlung juristisch ausgebildeten Personen wie dem Richter oder der Staatsanwaltschaft gegenüber. Der Strafverteidiger soll für die nötige Waffengleichheit sorgen und den Beschuldigten beraten und unterstützen. Ihm obliegt die Aufgabe, den Beschuldigten über den Ablauf des Strafverfahrens aufzuklären und sicherzustellen, dass die verfahrensrechtlichen Vorgaben von Gericht und von der Staatsanwaltschaft eingehalten werden.

In einigen Fällen ist es für den Beschuldigten im Hinblick auf den Ausgang des Strafverfahrens günstiger, wenn er sich nicht persönlich zum Vorwurf äußert. Der Strafverteidiger hat Akteneinsicht und muss den vorliegenden Sachverhalt juristisch beurteilen. Anschließend kann er den Beschuldigten entsprechend beraten, ob dieser von seinen Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen soll oder nicht. Der Strafverteidiger hat dafür zu sorgen, dass auch entlastende Umstände vom Gericht berücksichtigt werden. Die einzelnen Beweise dürfen keinem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens hat der Strafverteidiger die Aufgabe, alles daran zu setzen, das Verfahren noch vor Beginn der Hauptverhandlung einstellen zu lassen.

Hauptaufgabe des Strafverteidigers ist es, dafür zu sorgen, dass sein Mandant nicht verurteilt wird oder bei einer Verurteilung möglichst für ein mildes, im Verhältnis zur Schuld angemessenes Urteil zu erhalten.

Unterschied zwischen Pflicht- und Wahlverteidiger

Ein Strafverteidiger kann entweder ein Pflicht- oder ein Wahlverteidiger sein. Generell muss kein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Es existieren Fälle, in denen ist ein Rechtsbeistand notwendig. Das sind beispielsweise Sachverhalte, in denen ein Verbrechen zur Last gelegt wird, wenn ein Berufsverbot droht oder wenn sich der Beschuldigte in U-Haft befindet.

Der Beschuldigte kann sich selbst um einen Rechtsanwalt bemühen und diesen eigenständig aussuchen. Da der Beschuldigte selbstständig die Wahl des Rechtsanwaltes trifft, entscheidet er sich für den sogenannten Wahlverteidiger. Diesen Wunsch des Beschuldigten hat das Gericht zu akzeptieren.

Sofern der Beschuldigte sich nicht um einen eigenen Anwalt kümmert, wird ihm vom Gericht ein Verteidiger, der sogenannte Pflichtverteidiger bestellt. Beide Strafverteidiger haben erfolgreich das 1. und 2. Staatsexamen absolviert und sind damit Volljuristen. Sie unterscheiden sich lediglich in der Art der Auswahl und der Kostenfrage voneinander. Während der Wahlverteidiger vom Beschuldigten selbst bezahlt werden muss, erhält der Pflichtverteidiger sein Honorar aus der Staatskasse. Erst wenn der Beschuldigte auch verurteilt oder das Strafverfahren eingestellt wird, hat er dem Staat das Geld zurückzubezahlen. Nur bei einem Freispruch wird der Beschuldigte tatsächlicher von jeder Schuld frei und muss dem Staat das Geld nicht zurückbezahlen.

Vorteile eines Strafverteidigers

Das deutsche Rechtssystem ist für juristische Laien nur schwer zu durchblicken und kann Personen, die zuvor noch nicht mit einem Strafverfahren in Berührung gekommen sind, überfordern. Der Strafverteidiger steht hierbei nicht nur unterstützend und beratend zur Seite, sondern kann aufgrund seiner Fachkenntnis Schuldunfähigkeits- oder Rechtfertigungssituationen erkennen und in seine Verteidigungsstrategie miteinbauen. Bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens kann der Strafverteidiger einige wichtige Weichen stellen, um das Verfahren positiv für seinen Mandanten zu lenken. Dementsprechend ist es sinnvoll, einen Strafverteidiger so früh wie möglich einzuschalten.